Dienstbarkeiten beim Immobilienkauf - aufpassen empfohlen!

Stellen Sie sich folgende Situation vor: M. hat ein schönes Haus mit Umschwung gekauft und geniesst auf seinem Sitzplatz die unverbaute Aussicht - bis er eines Tages erfährt, dass der Nachbar die schöne Aussicht mit einem Carport an der Grundstückgrenze verbauen will. Der Nachbar beruft sich auf ein Grenzbaurecht, das schon lange im Grundbuch eingetragen ist, aber erst jetzt, Jahrzehnte später, ausgeübt wird. M. schaut sich den Kaufvertrag für seine Hausparzelle an und stellt fest, dass dieser Eintrag tatsächlich besteht. Dann erinnert er sich, dass bei der Unterzeichnung beim Notar über dieses Thema gesprochen wurde. Weil er aber damals noch zig andere Sachen im Kopf hatte, geriet dieser Punkt schon bald wieder in Vergessenheit...

Wer nicht regelmässig mit Grundbuchlichem zu tun hat, wird beim Durchlesen eines Grundbuchauszugs mit den Angaben zur Grundstückfläche, der Gebäude- und der Eigentümerspalte mehr anzufangen wissen als mit der Abteilung der Dienstbarkeiten, auch Servitute genannt. Doch aufgepasst, Dienstbarkeiten spielen in der Praxis eine wichtige Rolle und können für ein Grundstück und dessen Wert von grosser Bedeutung sein. Beispiele sind das Fuss- und Fahrwegrecht, das Mitbenützungsrecht, das Näher- oder Grenzbaurecht sowie Wohn- oder Nutzniessungsrechte.

Der Grundbuchauszug gibt meist nur eine Kurzbezeichnung bzw. ein Stichwort zu einer Dienstbarkeit wieder. Im Grundbuchdokument, auf das ein Grundbucheintrag verweist, finden sich oft viele weitere relevante Informationen, wie die genaue Lage, an der eine Dienstbarkeit ausgeübt wird (z.B. Wegrechtsfläche), oder wer z.B. für den Unterhalt im Zusammenhang mit der Dienstbarkeit verantwortlich (und kostenpflichtig) ist.

Wer eine Immobilie kauft, tut also gut daran, allen Grundbucheinträgen, insbesondere auch den Dienstbarkeiten, genügend Beachtung zu schenken und sich umfassend darüber zu informieren, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist.

Wir beraten und unterstützen Sie sehr gerne bei Fragen rund um Dienstbarkeiten - und selbstverständlich auch bei einem damit verbundenen Immobilien(ver)kauf!