Eine unentgeltliche Zuwendung ist grundsätzlich eine Schenkung und führt zu einer finanziellen Begünstigung des Beschenkten. Von einem Erbvorbezug spricht man dann, wenn der Beschenkte sich die unentgeltliche Zuwendung an seinen Erbanspruch anrechnen lassen muss. Es handelt sich dann nicht mehr um eine finanzielle Begünstigung des künftigen Erben, sondern um eine vorzeitige Ausrichtung seines späteren Erbanspruchs.
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