Was ist im Todesfall in administrativer Hinsicht zu tun?
Mit Todesfällen sind die meisten Menschen nicht jeden Tag konfrontiert.

Was ist im Todesfall in administrativer Hinsicht zu tun?
Mit Todesfällen sind die meisten Menschen nicht jeden Tag konfrontiert.
Haben Ehegatten keine Nachkommen, erbt im Todesfall der überlebende Ehegatte automatisch alles. Stimmt das?
Nein, es ist nicht korrekt, dass der überlebende Ehegatte automatisch das ganze Vermögen erbt.
Viele Eltern spielen mit dem Gedanken, ihre Liegenschaft auf ein Kind zu übertragen, damit diese in der Familie bleibt.
Hierbei müssen verschiedene Punkte berücksichtigt und diskutiert werden, damit am Schluss eine Lösung vorliegt, die für alle stimmt.
Mit einem Ehevertrag können Ehepartner für ihre Vermögensverhältnisse eine individuelle Regelung treffen, die insbesondere für die Verteilung im Scheidungs- und Todesfall relevant ist. Dazu stehen drei sogenannte Güterstände zur Wahl, auf die in diesem Beitrag kurz eingegangen wird.
In der Ausgabe 3/2022 der "Blätter für Agrarrecht" widmet sich Nadine Feuerstein, Notarin und Partnerin beim Notariat Fricktal, dem Thema "Nachlassplanung im bäuerlichen Umfeld - Ausgewählte Aspekte aus Sicht der Urkundsperson".
Wenn mit dem Jahreswechsel in der Neujahrsnacht die Champagnerkorken knallen, treten praktisch jedes Jahr auch Änderungen in der Gesetzgebung in Kraft. Per 01.01.2023 betrifft dies insbesondere das Erbrecht sowie das Aktienrecht. Auch die Grundbuchverordnung erfährt eine praktisch spürbare Änderung.
Nadine Feuerstein, Notarin und Partnerin beim Notariat Fricktal, hat in der Ausgabe 2/2022 der "Blätter für Agrarrecht" ihre Lehrgangsarbeit publiziert, die sie im Rahmen des Zertifikatslehrgangs "Agrarrecht" der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern verfasst hat.
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