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Schenkung, Erbvorbezug und Ausgleichungspflicht

Eine unentgeltliche Zuwendung ist grundsätzlich eine Schenkung und führt zu einer finanziellen Begünstigung des Beschenkten. Von einem Erbvorbezug spricht man dann, wenn der Beschenkte sich die unentgeltliche Zuwendung an seinen Erbanspruch anrechnen lassen muss. Es handelt sich dann nicht mehr um eine finanzielle Begünstigung des künftigen Erben, sondern um eine vorzeitige Ausrichtung seines späteren Erbanspruchs.

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Verwandtenunterstützungspflicht

Unsere Kunden fragen immer häufiger danach, ob sie ihre Eltern im Alter finanziell unterstützen müssen.

Grundsätzlich hat jede Person ihren Unterhalt selber zu bestreiten. Reichen die finanziellen Mittel dafür nicht aus, gibt es Unterstützungsleistungen, die sowohl auf das öffentliche Recht als auch auf das Privatrecht zurückzuführen sind.