Wenn mit dem Jahreswechsel in der Neujahrsnacht die Champagnerkorken knallen, treten praktisch jedes Jahr auch Änderungen in der Gesetzgebung in Kraft. Per 01.01.2023 betrifft dies insbesondere das Erbrecht sowie das Aktienrecht. Auch die Grundbuchverordnung erfährt eine praktisch spürbare Änderung.