Organspende – die Bedeutung des gestrigen Abstimmungsergebnisses
Das Schweizer Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 «ja» zur Widerspruchslösung gesagt. Neu gilt demnach jede Person grundsätzlich als Organspenderin, ausser sie hätte zu Lebzeiten festgehalten, dass sie ihre Organe nicht spenden will. Angehörige können die Organentnahme ebenfalls ablehnen, wenn sie vermuten oder wissen, dass die verstorbene Person nicht Spenderin sein wollte.
Es empfiehlt sich daher, nicht nur mit den nächsten Angehörigen über dieses Thema zu sprechen, sondern auch in einer Patientenverfügung oder in einer Spenderkarte schriftlich festzuhalten, ob man Organspender/in sein will oder nicht.
Sollten Sie diesbezüglich mehr Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.