Das Eigenheim und die nächste Generation
Viele Eltern spielen mit dem Gedanken, ihre Liegenschaft auf ein Kind zu übertragen, damit diese in der Familie bleibt.
Hierbei müssen verschiedene Punkte berücksichtigt und diskutiert werden, damit am Schluss eine Lösung vorliegt, die für alle stimmt.
Insbesondere wenn die Liegenschaft nicht zum Verkehrswert übertragen wird, sondern zu einem günstigeren Preis, müssen sich die Beteiligten über die folgenden drei zentralen Punkte im Klaren sein:
- Es empfiehlt sich sehr, die erbrechtlichen Konsequenzen einer solchen Transaktion zu regeln. Ansonsten läuft das Kind, welches die Liegenschaft übernimmt, Gefahr, später mit erbrechtlichen Forderungen seiner Geschwister konfrontiert zu sein.
- Die Eltern müssen wissen, dass eine solche Transaktion zur Kürzung oder Streichung späterer Ergänzungsleistungen führen kann, wenn damit ein substanzieller Vermögensverzicht verbunden ist.
- Bleiben die Eltern in der Liegenschaft wohnen, muss die künftige Wohnform geklärt werden. Ob man diese als Miet-, Wohnrechts- oder Nutzniessungsverhältnis ausgestaltet, hat weitreichende (finanzielle) Konsequenzen – auch auf spätere Ergänzungsleistungen der Eltern.
Lassen Sie uns über diese und andere Punkte gemeinsam sprechen - wir begleiten Sie gerne.