Haben Ehegatten keine Nachkommen, erbt im Todesfall der überlebende Ehegatte automatisch alles. Stimmt das?
Nein, es ist nicht korrekt, dass der überlebende Ehegatte automatisch das ganze Vermögen erbt.
Haben Ehegatten keine Nachkommen, erbt im Todesfall der überlebende Ehegatte automatisch alles. Stimmt das?
Nein, es ist nicht korrekt, dass der überlebende Ehegatte automatisch das ganze Vermögen erbt.
Unsere Kunden fragen immer häufiger danach, ob sie ihre Eltern im Alter finanziell unterstützen müssen.
Grundsätzlich hat jede Person ihren Unterhalt selber zu bestreiten. Reichen die finanziellen Mittel dafür nicht aus, gibt es Unterstützungsleistungen, die sowohl auf das öffentliche Recht als auch auf das Privatrecht zurückzuführen sind.
Grundsätzlich kann jeder zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen, was er will. Auch grössere Schenkungen dürfen selbstverständlich ausgerichtet werden. Allerdings haben alle an einer solchen Transaktion Beteiligten mit den damit zusammenhängenden Konsequenzen zu leben.
Viele Eltern spielen mit dem Gedanken, ihre Liegenschaft auf ein Kind zu übertragen, damit diese in der Familie bleibt.
Hierbei müssen verschiedene Punkte berücksichtigt und diskutiert werden, damit am Schluss eine Lösung vorliegt, die für alle stimmt.
Mit einem Ehevertrag können Ehepartner für ihre Vermögensverhältnisse eine individuelle Regelung treffen, die insbesondere für die Verteilung im Scheidungs- und Todesfall relevant ist. Dazu stehen drei sogenannte Güterstände zur Wahl, auf die in diesem Beitrag kurz eingegangen wird.
In der Ausgabe 3/2022 der "Blätter für Agrarrecht" widmet sich Nadine Feuerstein, Notarin und Partnerin beim Notariat Fricktal, dem Thema "Nachlassplanung im bäuerlichen Umfeld - Ausgewählte Aspekte aus Sicht der Urkundsperson".
Die Fasnacht 2023 steht vor der Türe. Aufgrund diverser Anlässe ist die Riburgerstrasse in Möhlin wie folgt gesperrt und unser Büro in den folgenden Zeiträumen nur zu Fuss erreichbar:
Fasnachtsmontag: 20.02.2023 ab ca. 18.00 Uhr
Fastnachtsdienstag: 21.02.2023 ab ca. 14.00 (ganzer Nachmittag)
Besten Dank für das Verständnis.
Auf der Themenseite der ANG (Aarg. Notariatsgesellschaft) vom Dezember 2022 (erschienen in der Aargauer Zeitung) widmen sich Nadine Feuerstein und Christian Suter Wissenswertem zum Kauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses sowie zu den Abgaben, Gebühren und Steuern, die bei Immobiliengeschäften anfallen.
Wenn mit dem Jahreswechsel in der Neujahrsnacht die Champagnerkorken knallen, treten praktisch jedes Jahr auch Änderungen in der Gesetzgebung in Kraft. Per 01.01.2023 betrifft dies insbesondere das Erbrecht sowie das Aktienrecht. Auch die Grundbuchverordnung erfährt eine praktisch spürbare Änderung.
Nadine Feuerstein, Notarin und Partnerin beim Notariat Fricktal, hat in der Ausgabe 2/2022 der "Blätter für Agrarrecht" ihre Lehrgangsarbeit publiziert, die sie im Rahmen des Zertifikatslehrgangs "Agrarrecht" der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern verfasst hat.
CHE-431.488.792 MWST
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Widengasse 6, 5070 Frick
T 062 552 50 70
Bahnhofstrasse 140, 4313 Möhlin
T 061 551 38 00
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