Unser Büro ist vom 29.03.2024 bis und mit 01.04.2024 (Ostern) geschlossen. Gerne sind wir ab dem 02.04.2024 wieder für Sie da!
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In der Ausgabe 3/2023 der „Blätter für Agrarrecht“ widmet sich Christian Suter, Notar und Partner beim Notariat Fricktal, den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Wohnsituation der Übergeberschaft bei der Hofübergabe.
Der «digitale Nachlass» umfasst jene digitalen Spuren und Vermögenswerte, die eine Person während ihres Lebens im Internet hinterlassen hat und die nach ihrem Tod verwaltet oder auf die Erben übertragen werden müssen. In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der viele Menschen online aktiv sind, spielt der digitale Nachlass eine immer wichtigere Rolle.
Erbrechtliche Vorkehrungen zu treffen, mag zunächst wie eine unangenehme Aufgabe erscheinen, die oft auf die lange Bank geschoben wird. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Lesen Sie hier unseren Blogbeitrag, in welchem wir beleuchten, warum es so wichtig ist, erbrechtliche Vorkehrungen zu treffen und welche Auswirkungen diese auf Ihre Familie und Ihr Vermögen haben können.
Vreni Meier ist stolz: Als Einzelfirma gestartet, hat sie dank des guten Geschäftsgangs nach kurzer Zeit ihren Betrieb in eine Aktiengesellschaft überführt. Sie ist Alleinaktionärin und einziges Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift. Ihr Unternehmen beschäftigt vier Arbeitnehmende. Am letzten Ferientag in den Bergen passiert das Unerwartete: Bei einer Wanderung stürzt Vreni Meier schwer und fällt ins Koma.
Was ist im Todesfall in administrativer Hinsicht zu tun?
Mit Todesfällen sind die meisten Menschen nicht jeden Tag konfrontiert.
Haben Ehegatten keine Nachkommen, erbt im Todesfall der überlebende Ehegatte automatisch alles. Stimmt das?
Nein, es ist nicht korrekt, dass der überlebende Ehegatte automatisch das ganze Vermögen erbt.
Unsere Kunden fragen immer häufiger danach, ob sie ihre Eltern im Alter finanziell unterstützen müssen.
Grundsätzlich hat jede Person ihren Unterhalt selber zu bestreiten. Reichen die finanziellen Mittel dafür nicht aus, gibt es Unterstützungsleistungen, die sowohl auf das öffentliche Recht als auch auf das Privatrecht zurückzuführen sind.
Grundsätzlich kann jeder zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen, was er will. Auch grössere Schenkungen dürfen selbstverständlich ausgerichtet werden. Allerdings haben alle an einer solchen Transaktion Beteiligten mit den damit zusammenhängenden Konsequenzen zu leben.
Viele Eltern spielen mit dem Gedanken, ihre Liegenschaft auf ein Kind zu übertragen, damit diese in der Familie bleibt.
Hierbei müssen verschiedene Punkte berücksichtigt und diskutiert werden, damit am Schluss eine Lösung vorliegt, die für alle stimmt.
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