Unsere Büros in Frick und Möhlin sind am Donnerstag, 14. Mai 2026, geschlossen. Am Freitag, 15. Mai 2026, sind wir reduziert erreichbar. Ab Montag, 18. Mai 2026, erreichen Sie uns wieder wie gewohnt und in voller Besetzung.


Unsere Büros in Frick und Möhlin sind am Donnerstag, 14. Mai 2026, geschlossen. Am Freitag, 15. Mai 2026, sind wir reduziert erreichbar. Ab Montag, 18. Mai 2026, erreichen Sie uns wieder wie gewohnt und in voller Besetzung.

Immer wieder treten Kunden mit der Absicht an uns heran, eine Mehrheit oder sämtliche Stammanteile an einer bestehenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu erwerben. Bei einer solchen Übertragung sind einige rechtliche Anforderungen zu beachten, auf welche nachfolgend eingegangen wird.

Der Erwerb eines Grundstückes in der Schweiz durch eine Person ohne Schweizer Staatsangehörigkeit ist nicht immer möglich. Näheres zu diesem Thema finden Sie in unserem neusten Blogbeitrag.

Gehört eine Sache, im vorliegenden Kontext ein Grundstück, mehr als einer Person, muss geklärt sein, in welcher Form des gemeinsamen Eigentums sie daran partizipieren. Oft begegnet man dabei dem Miteigentum und dem Stockwerkeigentum. Dieser Beitrag zeigt auf, was hinter diesen Begriffen steckt.

Nicht jede Erbschaft ist ein Segen – manchmal überwiegen die Schulden, Verpflichtungen oder emotionalen Belastungen, die man als Erbe übernimmt.

Erwerben Ehegatten Immobilien, tun sie dies sehr oft als eine einfache Gesellschaft. Welche rechtlichen Folgen und Vorteile bringt dies mit sich?

Ab dem 01.10.2024 finden Sie uns in Möhlin neu an der Bahnhofstrasse 140. Unsere neuen und modern eingerichteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss. Vor dem Gebäude, direkt an der Bahnhofstrasse, verfügen wir über Parkierungsmöglichkeiten für unsere Kunden. Unsere E-Mailadressen und die Telefonnummer bleiben unverändert. Auch bezüglich unseres Standortes in Frick (Widengasse 6) ergeben sich keine Änderungen.

Eine unentgeltliche Zuwendung ist grundsätzlich eine Schenkung und führt zu einer finanziellen Begünstigung des Beschenkten. Von einem Erbvorbezug spricht man dann, wenn der Beschenkte sich die unentgeltliche Zuwendung an seinen Erbanspruch anrechnen lassen muss. Es handelt sich dann nicht mehr um eine finanzielle Begünstigung des künftigen Erben, sondern um eine vorzeitige Ausrichtung seines späteren Erbanspruchs.

In der Ausgabe 3/2023 der „Blätter für Agrarrecht“ widmet sich Christian Suter, Notar und Partner beim Notariat Fricktal, den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Wohnsituation der Übergeberschaft bei der Hofübergabe.

Der «digitale Nachlass» umfasst jene digitalen Spuren und Vermögenswerte, die eine Person während ihres Lebens im Internet hinterlassen hat und die nach ihrem Tod verwaltet oder auf die Erben übertragen werden müssen. In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der viele Menschen online aktiv sind, spielt der digitale Nachlass eine immer wichtigere Rolle.
CHE-431.488.792 MWST
info@notariat-fricktal.ch
Widengasse 6, 5070 Frick
T 062 552 50 70
Bahnhofstrasse 140, 4313 Möhlin
T 061 551 38 00
Neueste Kommentare