Gehört eine Sache, im vorliegenden Kontext ein Grundstück, mehr als einer Person, muss geklärt sein, in welcher Form des gemeinsamen Eigentums sie daran partizipieren. Oft begegnet man dabei dem Miteigentum und dem Stockwerkeigentum. Dieser Beitrag zeigt auf, was hinter diesen Begriffen steckt.

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