Cash is King - Bankvollmachten im Urteilsunfähigkeits- und Todesfall
Wir erleben es immer wieder, dass Kunden einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht erteilen und der Meinung sind, damit für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit oder ihres Todes mit Blick auf den Kontozugriff vorgesorgt zu haben.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn Finanzinstitute haben gegenüber ihren Kunden eine Sorgfaltspflicht und müssen deren Vermögen schützen. Entsprechend verlieren Vollmachten in aller Regel ihre Wirkung, sobald die Bank von der Urteilsunfähigkeit oder vom Tod des Kunden/der Kundin erfährt.
Handeln Sie um- und weitsichtig, indem Sie
- einen Vorsorgeauftrag verfassen. Der Vorsorgeauftrag ist das klassische Instrument, mit dem eine Vertrauensperson in Ihrem Urteilsunfähigkeitsfalle (nicht nur, aber auch) gegenüber der Bank weiterhin für Sie handeln darf.
- einen Willensvollstrecker/eine Willensvollstreckerin ernennen. Denn diese/r kann in Ihrem Todesfall bereits kurze Zeit nach Ihrem Ableben alle notwendigen Vorkehrungen auf der Bank treffen, währenddem die Erbengemeinschaft erst dann auf die Konti zugreifen kann, wenn die Erbbescheinigung vorliegt. Dies dauert in der Regel mehrere Monate.
Sie finden das überzeugend? Wir auch. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.